Die Spassfabrik


Hüpfburgen günstig im Eventmodule Verleih mieten!

AGB Deine Spassfabrik

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Deine Spassfabrik

1. Anbieter

a) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jegliche Geschäfte und Handlungen zwischen Deine Spassfabrik Eventverleih und Eventservice, vertreten durch Sandra Minnert, Löwenbuschstraße 7, 61209 Echzell (Im folgenden „Anbieter“ genannt.) und einem Kunden. Der Kunde bestätigt mit der verbindlichen Buchung einer Leistung des Anbieters, von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen zu haben und erkennt diese damit voll an. Die Buchung einer Leistung des Anbieters ist nur volljährigen und unbeschränkt Geschäftsfähigen gestattet. Der Kunde als anmeldende / buchende Person, handelt als Vertreter der übrigen Teilnehmer und sorgt dafür, dass die Teilnehmer vor der Veranstaltung Kenntnis von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ggf. ergänzend geregelten Teilnahmebedingungen oder Mietbedingungen erhalten.

 

2. Ergänzungen zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen

a) Anmietung von Hüpfburgen und Eventmodulen: Bei Anmietung von Eventmodulen gelten ergänzend zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen die „Mietbedingungen Hüpfburgen / Eventmodule / Fun Food oder Rollenrutsche“. Diese werden mit der Buchungsbestätigung per Email an den Kunden übersandt.

b) Fußball-Kindergeburtstage: Bei Buchung eines Fußball-Kindergeburtstages gelten ergänzend zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen die „Angebotsbedingungen bei Buchung von Fußball-Kindergeburtstagen“.

c) Teilnahmebedingungen an Bubble Soccer Events: Wenn Sie einen Bubble Soccer Event mit einem Eventbetreuer buchen, muss der volljährige Teilnehmer / bei Minderjährigen der Erziehungsberechtigte, vor Spielbeginn den Haftungsausschluss für die Teilnahme unterzeichnen.

d) Anmietung Bubble Bälle zur Selbstbetreuung: Wenn Sie die Bubble Bälle zur Selbstbetreuung mieten, gelten ergänzend zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusätzlich die Mietbedingungen „Anmietung der Bubble Bälle zur Selbstbetreuung“.

 

3. Angebotserstellung, Vertragsabschluss und Zahlung

a)  Die Angebote des Anbieters sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, stets freibleibend und

unverbindlich. Irrtum und Preisänderungen bleiben vorbehalten.

b) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das ihm übersandte Angebot schriftlich bestätigt. Dem Kunden wird sodann eine Buchungsbestätigung übersandt, welche alle gebuchten Leistungen und den Preis der Leistungen enthält. Mit Übersendung der Buchungsbestätigung durch den Anbieter an den Kunden, ist der Vertrag zustande gekommen.

c) Der Kunde ist sodann verpflichtet, den fälligen Rechnungsbetrag per Überweisung, bis spätestens zum Fälligkeitsdatum, zu entrichten. In der Regel bieten wir die Barzahlung vor Ort am Veranstaltungstag bei Übergabe oder Vorabüberweisung des Rechnungsbetrages bis drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn an.

d) Ab einem Auftragswert von 800,00 Euro (Netto), wird nach Erhalt der Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 25 % des in der Buchungsbestätigung aufgeführten Endpreises fällig. Der restliche Betrag ist nach Rechnungsstellung bis drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn per Vorabüberweisung zu entrichten.

e) Im Falle einer nicht fristgerechten Zahlung, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann der Anbieter einen Auslagenersatz in Höhe von 5,00 Euro verlangen.

f) Wenn der Kunde mit Zahlungen in Verzug kommt, kann der Anbieter nach erfolglos eingeräumter Zahlungsfrist, den Vertrag kündigen und Schadensersatz verlangen.

g)  Wenn fällige Zahlungen des Kunden nicht erbracht wurden, besteht keine Leistungspflicht seitens des Anbieters.

h) Aufrechnungen von Zahlungen stehen dem Kunden nur zu, sofern es sich um eine rechtskräftig festgestellte Forderung handelt.

 

4. Leistungsumfang und Leistungsänderungen

a) Der Umfang der buchbaren Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters auf Flyern und den Internetdarstellungen der Webseite. Die Leistungsverpflichtung des Anbieters entsteht nach Vertragsschluss ausschließlich aus dem Inhalt und den aufgeführten Leistungen der Auftragsbestätigung, welche dem Kunden nach Vertragsschluss durch den Anbieter übersandt wird.

b) Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die der Anbieter nach Vertragsabschluss für notwendig hält, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen. Insbesondere im Fall von höherer Gewalt kann eine Änderung oder Abweichung erforderlich sein.

c) Nebenabreden und Ergänzungen, die eine Veränderung oder eine Erweiterung der vertraglich vereinbarten Leistungen nach sich ziehen, bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Anbieters.

d) Kommt es durch eigenes Verschulden des Kunden zu einer verspäteten Anreise, begründet dies keinen Anspruch des Kunden auf entsprechende Verlängerung der gebuchten Leistung. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde ein konkretes Zeitfenster gebucht hat. Der Anbieter wird sich trotzdem bemühen, die vertraglich vereinbarte Leistung vollständig durchzuführen. Sollten hierdurch Mehrkosten entstehen, sind diese vom Kunden zu erstatten. Insbesondere bei Selbstabholern wird bei einer Überschreitung des vereinbarten Rückgabe-Zeitfensters von mehr als 30 Minuten eine Aufwandspauschale in Höhe von 20,00 € fällig, die direkt mit der Kaution verrechnet werden kann.

 

5. Durchführung der Veranstaltung an einer Wunschlocation

a) Wenn der Kunde dem Anbieter eine Veranstaltungsörtlichkeit mitteilt, an welchem die Veranstaltung stattfinden soll, so handelt es sich um eine Wunschlocation des Kunden.

b) Sofern die Veranstaltung an einer Wunschlocation, welche vom Kunden bestimmt wird, stattfindet, so ist allein der Kunde für die Organisation der Wunschlocation verantwortlich. Der Kunde hat sich alle gegebenenfalls notwendigen und erforderlichen Genehmigungen für die Nutzung der Wunschlocation einzuholen und tritt gegenüber Dritten als Veranstalter auf. Sofern die Veranstaltung vor oder während der Veranstaltung wegen etwaig fehlender Genehmigung / Nutzungsrecht an der Wunschlocation abgesagt oder abgebrochen werden muss, so haftet der Kunde für etwaig entstehende Schadens- oder sonstige Ansprüche. Gegenüber dem Anbieter sind jegliche Rückforderungen von Leistungen, Schadensersatz- und Haftungsansprüche, die sich im Zusammenhang mit der Nutzung der Wunschlocation ergeben, ausgeschlossen.

c) Entstehen Schäden oder Störungen an der Wunschlocation, so ist der Kunde dafür verantwortlich, Abhilfe zu schaffen.

d) Der Kunde stellt sicher, dass eine reibungslose An- und Abfahrt für den Auf- und Abbau an der Wunschlocation zur Verfügung steht. Soweit eine Sondergenehmigung für die Zufahrt zur Wunschlocation oder Zufahrtsscheine erforderlich sind, so obliegt dies dem Kunden, diese einzuholen und dem Anbieter zur Verfügung zu stellen.

e) Eventuell anfallende Anmeldungen und Gebühren an der Wunschlocation (z.B. GEMA) liegen in der Verantwortlichkeit des Kunden und werden vom Kunden übernommen.

f) Der Kunde garantiert einen sicheren Stromanschluss (230V). Der Untergrund muss eben und frei von spitzen Gegenständen sein. Schäden am Modul durch mangelhafte Stromversorgung (Unterspannung) oder ungeeigneten Untergrund gehen zu Lasten des Mieters.

 

6. Anmietung von Hüpfburgen und Eventmodulen

I. Allgemeines zur Anmietung von Mietsachen, Hüpfburgen und Eventmodulen

a) Die Nutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

b) Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum des Anbieters. Die Mietsachen dürfen vom Kunden nicht weitervermietet oder sonst an Dritten überlassen werden. Es sei denn, dies wurde bei Vertragsschluss vereinbart.

c) Der Abschluss von Versicherungen / Haftpflichtversicherungen liegen im Ermessen des Kunden.

d) Wird der Mietgegenstand beim Kunden von Dritten gepfändet oder beschlagnahmt, so hat der Kunde dies dem Anbieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ebenfalls ist der Kunde verpflichtet, den Dritten vom Eigentum des Anbieters in Kenntnis zu setzen.

II. Übernahme der Mietgegenstände

a) Der Kunde übernimmt die Mietsachen in einwandfreiem Zustand. Eventuelle Schäden werden vom Anbieter in der Mängelliste aufgenommen. Der Kunde hat die Möglichkeit, sich bei Abholung oder Lieferung vom einsatzbereiten und einwandfreien Zustand der Eventmodule zu überzeugen. Später vorgebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor Übergabe vorhanden gewesen, können nicht anerkannt werden, wenn diese nicht in der Mängelliste aufgeführt sind.

b) Der Anbieter versichert, dass ihm zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses technische Mängel nicht bekannt sind. Schäden, die vom Kunden vor oder bei erstmaliger Inbetriebnahme des Eventmoduls festgestellt werden, lassen auf eine Verursachung durch den Vormieter schließen. Der Kunde muss solche Schäden dem Anbieter umgehend telefonisch melden. Andernfalls wird der Einwand einer Vorverursachung nicht anerkannt.  

c) Wird das Eventmodul trotz der vom Kunden erkannten oder fahrlässig nicht erkannten Mängel aufgebaut und in Betrieb genommen, so erfolgt dies auf eigene Verantwortung des Kunden.

d) Der Kunde ist nach der Übernahme der Eventmodule in vollem Umfang für diese verantwortlich.

III. Umgang mit Mietgegenständen / Haftung bei Selbstabholung und Selbstbetreuung

a) Der Kunde verpflichtet sich, mit den Mietgegenständen pfleglich und sorgfältig umzugehen und vor Beschädigung zu schützen. Bei Beschädigungen, gleich welcher Art, schuldet der Kunde dem Vermieter Schadenersatz in Form von Reparatur nebst Materialkosten und gegebenenfalls für entgangenen Gewinn, falls die Eventmodule anschließend nicht an weitere Kunden fristgerecht übergeben werden können. Die Reparatur durch den Kunden ist nicht erlaubt.

b) Zur Sicherstellung einer schnellen Kautionsrückgabe ist der Mieter verpflichtet, vor dem Abbau ein Foto des gereinigten und aufgebauten Moduls anzufertigen und bei Rückgabe vorzuzeigen. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, ist eine sofortige Kautionsauszahlung ausgeschlossen, da das Modul durch den Anbieter nachträglich zur Sichtprüfung aufgebaut werden muss. Für diesen zusätzlichen Kontrollaufwand wird eine Pauschale von 25,00 € erhoben und mit der Kaution verrechnet.

c) Werden Mietgegenstände verschmutzt oder nass zurückgegeben, trägt der Kunde die Reinigungs- bzw. Trocknungskosten. Diese werden als Pauschalen berechnet: 50,00 € bei leichter, 70,00 € bei mittlerer und 100,00 € bei schwerer Verschmutzung oder Nässe. Eine professionelle Endreinigung kann vorab zum Vorzugspreis gebucht werden.

 

7. Einsatz von Eventbetreuern des Anbieters

a) Alle von dem Anbieter beaufsichtigten Leistungen, der Einsatz von Eventbetreuern, sind im Umfang der Aufsichtsführung haftpflichtversichert.

b) Unseren Eventbetreuern werden pro Veranstaltungstag (max. 6 Std.), drei 10-minütige Pausen gewährt. Bei längeren Einsätzen werden die Pausenzeiten entsprechend verlängert. In den Pausen des / der Eventbetreuer stehen die angemieteten Eventmodule nicht zur Verfügung. Wenn der Kunde / Veranstalter zu diesen Zeiten eigenes Personal / Aufsichtspersonen einsetzt, übergehen alle Pflichten, insbesondere die Haftpflicht, an den Kunden / Veranstalter.

 

8.Rücktritt, Kündigung, Nichterscheinen

a.) Durch den Kunden

1.  Der Kunde kann von dem geschlossenen Vertrag, unter Beachtung der nachfolgenden Bedingungen, ohne Nennung eines Grundes zurücktreten. Der Rücktritt bzw. die Kündigung muss schriftlich, per Email oder auf dem Postweg an die folgende Adresse erfolgen: Deine Spassfabrik Eventverleih und Eventservice, Sandra Minnert, Löwenbuschstraße 7, 61209 Echzell, Email: info@deine-spassfabrik.de. Bis drei Monate vor Veranstaltungsbeginn / Leistungsbeginn kann der Kunde den Vertrag kostenlos stornieren.

2. Im Fall des Rücktritts durch den Kunden vom Vertrag innerhalb der letzten drei Monate vor Veranstaltungsbeginn / Leistungsbeginn, stehen dem Anbieter folgende pauschale Entschädigungen zu:

§ Bei Rücktritt vom Vertrag bis 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn / Leistungsbeginn, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 Euro fällig.

§ Bei Rücktritt vom Vertrag bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn / Leistungsbeginn, werden 10 % des vereinbarten Gesamtpreises / Rechnungsbetrages fällig, mindestens jedoch die Bearbeitungsgebühr.

§ Bei Rücktritt vom Vertrag bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn / Leistungsbeginn, werden 25 % des vereinbarten Gesamtpreises / Rechnungsbetrages fällig.

§ Bei Rücktritt von der Buchung bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn / Leistungsbeginn, werden 50 % des Gesamtpreises / Rechnungsbetrages fällig.

§ Bei Rücktritt von der Buchung innerhalb der letzten 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn / Leistungsbeginn werden 80 % des Gesamtpreises / Rechnungsbetrages fällig.

§ Bei Rücktritt von der Buchung innerhalb der letzten zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn / Leistungsbeginn und am Veranstaltungstag werden 100 % des Gesamtpreises / Rechnungsbetrages fällig. Dies gilt auch, wenn ein gebuchter Termin nicht angetreten wird.

Im Fall des Rücktritts vom Vertrag, ist der Zugang des schriftlichen Kündigungsschreibens maßgeblich. Bei Rücktritt vom Vertrag wird die fällige Bearbeitungsgebühr bzw. Stornierungsgebühr dem Kunden in Rechnung gestellt und ist sofort zur Zahlung fällig. Etwaig bereits gezahlte Rechnungsbeträge / Anzahlungen, werden dem Kunden abzüglich der Bearbeitungsgebühr bzw. Stornierungsgebühr zurückerstattet.  

3. Bei einem Rücktritt / Stornierung von außerordentlichen Sonderleistungen und Fremdleistungen (Hotelkosten, Branding, Catering, Soccerhallen, Sportplätze, Künstler, Sonstige Leistungen von Drittanbietern) die der Kunde über den Anbieter Deine Spassfabrik Eventverleih und Eventservice gebucht hat, werden dem Kunden die tatsächlich entstandenen Kosten zum Zeitpunkt des Rücktritts in Rechnung gestellt. Diese Kosten können von den oben geltenden Rücktrittspauschalen des Anbieters abweichen und unter Umständen zu höheren Kosten führen, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

4. Eine Absage des Kunden aus Wettergründen ist grundsätzlich nicht zulässig, wenn nach Einschätzung des Anbieters eine sichere Durchführung der Veranstaltung gewährleistet ist. Falls möglich, erhält der Kunde einen Ersatztermin vom Anbieter angeboten. 

5. Kostenlose Regenversicherung für Hüpfburgen und Eventmodule: Sie möchten Ihre Veranstaltung aufgrund schlechter Wettervorhersage (Regen!) absagen. Mindestanforderung der Wettervorhersage: Maßgebend ist die Auskunft auf der Internetseite www.wetter.com für Ihren Veranstaltungsort und den Veranstaltungszeitraum. Wenn mindestens ein Regentropfen für Ihren Veranstaltungsort und Veranstaltungszeitraum abgebildet ist, können Sie den Mietvertrag ab 2 Tage vor der vereinbarten Abholung (Mietbeginn) und spätestens bis zum Vortag des Mietbeginns / Abholung bis 16:00 Uhr kostenlos stornieren. Die Regenversicherung gilt bei Buchung von einem Eventmodul / Hüpfburg. Sollten Sie mehr als ein Eventmodul / Hüpfburg gebucht haben, ist keine kostenlose Stornierung möglich.
Stornierungen außerhalb des oben genannten Zeitraums sind nicht möglich. Es gelten dann die Stornierungsbedingungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, siehe Nr. 8. a) ff.

6. Die übrigen in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Stornierungsbedingungen und -kosten außerhalb der hier genannten Regenversicherung bleiben unberührt.

7. Im Fall eines Rücktritts vom Vertrag / Stornierung, sind alle Ansprüche an den Anbieter erloschen.

 

b.) Rücktritt und Kündigung durch den Anbieter

1. Sollte es während der Veranstaltung zu Einflüssen durch höhere Gewalt (Gewitter, Sturm) oder aufgrund besonderer Ereignisse (Streik, Behördliche Anordnungen) kommen, sind wir berechtigt, die Veranstaltung zu verkürzen oder abzusagen. In diesem Fall ist die Rückerstattung von nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz ausgeschlossen. Bei Absage des Anbieters vor Veranstaltungsbeginn, wird dem Kunden ein Ersatztermin angeboten.

2. Der Kunde und die Teilnehmer der Veranstaltung stellen den Anbieter frei, bei Nichteinhaltung der Regeln und Anweisungen des Anbieters oder dessen Erfüllungsgehilfen, den Kunden von der Veranstaltung auszuschließen oder vom Vertrag zurückzutreten. Eine Rückerstattung des Leistungspreises / Teilnahmepreises wird für diesen Fall ausgeschlossen. Die Geltendmachung von etwaigen Schadensersatzansprüchen seitens des Anbieters bleibt für diesen Fall ausdrücklich vorbehalten.

 

9. Haftungsregelungen

a) Die Teilnahme an Veranstaltungen des Anbieters und die Benutzung der Mietsachen erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung des Kunden und der Teilnehmer an der Veranstaltung. Der Kunde und die Teilnehmer sind für einen entsprechenden Versicherungsschutz selbst verantwortlich.

b) Sollte es während der Veranstaltung durch Missachtung von Anweisungen des Eventbetreuers, der Teilnahmebedingungen, Sicherheitsbestimmungen oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Unfällen kommen, übernimmt der Anbieter keine Haftung.

c) Im Übrigen haftet der Anbieter, seine Eventbetreuer, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Hilfspersonen nur dann für Schäden, die ein Teilnehmer erleidet, wenn sie auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Anbieters, seiner Eventbetreuer, Erfüllungsgehilfen oder sonstigen Hilfspersonen zurückzuführen sind.

d) Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt.

e) Alle Eventbetreuer und Trainer sind für die Durchführung der Veranstaltung geschult. Für Unfälle oder Schäden, die auf das Verschulden des Anbieters oder seiner Eventbetreuer zurück zu führen sind, besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung. 

f) Der Kunde und die Teilnehmer der Veranstaltung verpflichten sich, den Anbieter und seine Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf Schäden beruhen, welche der Teilnehmer selbst oder ein Dritter aufgrund eines schuldhaften Verhaltens hervorgerufen und / oder erlitten hat.

g) Gelten für die vom Anbieter zu erbringende Leistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder sogar ganz ausgeschlossen ist, so kann sich der Anbieter auf die gesetzlich geltende Vorschrift berufen.

h) Keine Haftung seitens des Anbieters besteht bei Einbruch oder Diebstahl bzw. dem Verlust von Wertsachen oder Kleidung.

 

10. Haftungsregelungen bei Selbstabholung

a) Der Kunde haftet für die kompletten, angemieteten Gegenstände in Bezug auf Feuer- und Wasserschäden, mutwillige Beschädigung, Vandalismus, Fehlbedienung und Diebstahl. Die entliehenen Gegenstände sind nicht versichert.

b) Der Anbieter übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Personenschäden, die dem Kunden oder Dritten im Rahmen der anschließenden Nutzung entstehen. Der Kunde stellt den Anbieter von allen eventuellen Ansprüchen frei. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung wird ausdrücklich empfohlen.

c) Für den ordnungsgemäßen Transport, Abholung, Rückgabe und die gefahrlose Benutzung der Eventmodule ist allein der Kunde verantwortlich.

d) Der Anbieter übernimmt während der Vertragslaufzeit keinerlei Aufsichtspflichten gegenüber aufsichtsbedürftigen Personen. Ausschließlich der Kunde / Veranstalter ist aufsichtspflichtig.

e) Der Anbieter übernimmt keine Haftung, wenn die Eventmodule aus irgendwelchen Gründen (z.B. Beschädigung durch Vormieter, Defekt der Eventmodule) nicht zur Verfügung gestellt werden können.

f) Bei Anmietung von Modulen mit einem Eigengewicht von über 80 kg (große XL-Module) ist der Mieter verpflichtet, sowohl zur Abholung als auch zur Rückgabe mit mindestens zwei kräftigen Personen zu erscheinen, um ein sicheres Verladen zu gewährleisten. Verstößt der Mieter gegen diese Mitwirkungspflicht, kann der Anbieter die Herausgabe oder Annahme zum Schutz der Mitarbeiter verweigern; daraus resultierende Mehrkosten oder Mietausfälle gehen zu Lasten des Mieters.

 

11. Haftungsregelung und Pflichten bei Lieferung und Abholung durch den Anbieter

a) Die Abholung der Mietgegenstände erfolgt am Veranstaltungstag bis spätestens 21:00 Uhr. Eine Abholung am Folgetag ist nur nach schriftlicher Vereinbarung möglich. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, das Modul mit einer geeigneten Abdeckplane gegen Witterungseinflüsse und Verschmutzung zu schützen. Die Haftung für Schäden durch Nachtlagerung (Vandalismus, Diebstahl, Feuchtigkeit) trägt vollumfänglich der Mieter

b) Der Mieter ist verpflichtet, die in der Buchungsbestätigung genannten Mitwirkungspflichten (Bereitstellung von Helfern, Stromanschluss, Zufahrt) zu erfüllen. Kommt der Mieter diesen Pflichten nicht nach und entstehen dadurch Wartezeiten oder Mehraufwand, ist der Anbieter berechtigt, eine Aufwandspauschale von 50,00 € pro Vorfall zu berechnen.

c) Vor Ort ist eine vom Kunden gestellte Person erforderlich, welche in die Nutzungsbedingungen und Sicherheitsbestimmungen eingewiesen werden kann. Der Anbieter übernimmt etwaige im Zusammengang mit der Lieferung oder Abholung entstandene Haftung an Sach- und Personenschäden, die durch die angemieteten Gegenstände verursacht werden.

d) Der Kunde garantiert einen sicheren Stromanschluss (230V). Der Untergrund muss eben und frei von spitzen Gegenständen sein. Schäden am Modul durch mangelhafte Stromversorgung (Unterspannung) oder ungeeigneten Untergrund gehen zu Lasten des Kunden.

e) Die Gefahrübertragung und Haftung gehen für den gesamten Mietzeitraum ab Übergabe bis zur Rückgabe der Eventmodule in vollem Umfange an den Kunden über. Der Anbieter lehnt jede Inanspruchnahme ab. Der Kunde übernimmt die Haftung für alle Schadensersatzansprüche, die sich aus der Benutzung der Eventmodule ergeben.

f) Der Anbieter übernimmt keine Haftung, wenn die Eventmodule aus irgendwelchen Gründen (z.B. Beschädigung durch Vormieter, Defekt der Eventmodule) nicht zur Verfügung gestellt werden können.

g) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, die durch unsachgemäße Handhabung während des Betriebes durch den Kunden oder den Benutzer entstehen.  

h) Wir planen unsere Abfahrt am Lager Echzell stets mit einem angemessenen Zeitpuffer. Für Verzögerungen durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Verkehrsereignisse übernimmt der Vermieter keine Haftung für daraus resultierende Folgeschäden oder Mietminderungen.

i) Für Unregelmäßigkeiten und Ausfällen von Leistungen durch Dritte, die insbesondere Vorlieferanten zu vertreten haben, übernimmt der Anbieter keine Haftung oder Schadensersatz.

j) Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle oder Folgeschäden, die durch das Nichtstattfinden oder das nicht richtig Funktionieren von Veranstaltungen oder Eventmodulen verschuldet wurden.

 

12. Gewährleistungsansprüche

a) Werden vereinbarte Leistungen seitens des Anbieters nicht erbracht, so verpflichtet sich der Kunde unter Fristsetzung Abhilfe zu verlangen. Abhilfe seitens des Anbieters kann durch eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden. Für die Dauer einer nicht erbrachten vereinbarten Leistung, kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung des vereinbarten Preises verlangen. Die Herabsetzung des vereinbarten Preises tritt nicht ein, wenn der Kunde es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

b) Bei Buchung von außerordentlichen Sonderleistungen und Fremdleistungen (Hotelunterbringung, Branding, Catering, Soccerhallen, Sportplätze, Sonstige Leistungen von Drittanbietern) haftet der Anbieter nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und in der Angebotsbeschreibung und Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Fremddienstleister bleiben hiervon unberührt.

 

13. Änderungen von Rahmendaten nach Vertragsabschluss

a) Sofern sich nach Vertragsabschluss ein vereinbarter Treffpunkt oder die Uhrzeit ändert, ist dies grundsätzlich mit dem Anbieter abzusprechen und bis spätestens drei Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen.

b) Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl nach Abschluss des Vertrages, ist mit dem Anbieter grundsätzlich abzusprechen und schriftlich mitzuteilen. Wenn bei Vertragsabschluss ein Preis pro Teilnehmer vereinbart wurde, so erhöht sich der Preis um die tatsächliche Teilnehmerzahl.

c) Eine Verringerung der Teilnehmerzahl nach Abschluss des Vertrages, ist mit dem Anbieter grundsätzlich abzusprechen und schriftlich mitzuteilen, sofern ein Preis pro Teilnehmer vereinbart wurde. Bei einer Verringerung der Teilnehmerzahl von 10 % oder mehr der bei Vertragsabschluss angemeldeten Personen, berechtigt den Anbieter, eine Preisanpassung vorzunehmen.

 

14. Bilder und Filmaufnahmen

Mit der Buchung einer Leistung des Anbieters wird auch genehmigt, dass Fotos / Videos der Teilnehmer im Rahmen der Veranstaltung gefertigt werden. Die gefertigten Bildnisse und Videoaufzeichnungen des Anbieters dürfen honorarfrei verbreitet und veröffentlicht werden - auch im Internet und / oder sozialen Netzwerken - und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung. Der Nutzung kann jederzeit in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) gegenüber dem Anbieter widersprochen werden. Im Falle eines Widerspruchs werden die betroffenen Inhalte gelöscht.


15. Datenschutz

Es gelten die unter https://www.deine-spassfabrik.de/datenschutz angegebenen Kriterien zur Verwendung ihrer Daten. 

 

16. Sonstige Bestimmungen 

a) Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der unter Punkt 2 verweisenden Ergänzungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen, die dem verfolgten Vertragszweck möglichst nahe kommt.

b) Der Kunde erlaubt dem Anbieter, ihn in die Referenzliste auf der Internetseite des Anbieters aufzunehmen. Dabei darf der Unternehmens- / Produktname genannt und das Firmenlogo eingebunden werden. Der Kunde hat jederzeit das Recht, dieser Einwilligung schriftlich zu widersprechen.

c) Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters. 

 

Stand: 13.04.2026